Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung
Ohne Zweifel benötigt jeder Gebäudeeigentümer eine Wohngebäudeversicherung. Das ergibt sich schon aus eigenem Interesse, da jeder Eigentümer natürlich sicherstellen möchte, dass der Wohnwert seines Gebäudes erhalten bleibt. Wohngebäudeversicherungen gibt es für einzelne Gefahrenquellen wie Sturm, Hagel, Feuer(wasser), Leitungsschäden usw. – im Regelfall wird der Versicherer dem Eigentümer immer ein gebündelte bzw. verbundene Wohngebäudeversicherung über mehrere der genannten Gefahrenquellen hinweg anbieten. Bei Wohngebäudeversicherungen werden immer das Gebäude, nicht aber Nebenkosten, wie z. B. die Erschließung des Grundstücks oder das Grundstück selbst, versichert.
Erfreulicherweise steigen Immobilien regelmäßig in ihrem Wert an. Für einen Tarif der Wohngebäudeversicherung bedeutet dies aber gleichzeitig, dass er sich am theoretischen Wiederaufbauwert des Objektes orientieren muss. Man spricht vom „gleitenden Neuwert“ durch den dafür Sorge getragen wird, dass das Wohnobjekt regelmäßig ausreichend versichert ist. Mit anderen Worten: Eine jährliche Anpassung ist hier unumgänglich, wenn die Baupreisentwicklung berücksichtigt und eine Unterversicherung vermieden werden soll. Es wirkt zwar antiquiert, hat sich aber als praktisch erwiesen, als Berechnungsgrundlage den Versicherungswert aus dem Jahre 1914 zu verwenden. Um den aktuellen Wiederaufbauwert des eigenen Hauses zu errechnen, wird der Wert von 1914 (diese Werte findet in tabellarischen Übersichten) mit dem Baukostenindex des aktuellen Jahres multipliziert werden. Im Jahre 2006 beträgt der Baukostenindex 10,52.
Tipp: Eigene Objektänderungen melden
Die jährlichen Anpassungen tragen also dafür Sorge, dass das Gebäude gegen Unterversicherung geschützt ist und im Falle eines Schadens die von der Versicherung bereitgestellten finanziellen Mittel vollständig ausreichen. Trotzdem sollten Eigentümer den Wert ihres Eigentums selbst im Auge behalten: Wurden seit Abschluss der Versicherungspolice Verbesserungen am Gebäude vorgenommen wie z. B. Wärmedämmung, Austausch des Heizkessels oder gar die Installation von Solaranlage, Regenwasserrückgewinnung, so sollten der Eigentümer solche Einbauten, Anbauten oder Umbauten in die jährlichen Anpassung einfließen lassen. In gewisser Weise besteht eine Meldepflicht für solche Änderungen, da andernfalls doch eine Unterversicherung eintreten würde.
Wie wird die Prämie berechnet?
Bei der Wohngebäudeversicherung findet eine Prämienberechnung statt, die wiederum den Versicherungswert von 1914 berücksichtigt – also die jährlichen Anpassungen seit diesem Jahr. Man erhält die Prämie, indem man den Versicherungswert 1914 (zu entnehmen einer Tabelle) durch 1.000 teilt und mit einem sogenannten Prämienfaktor multipliziert. Für 2006 beträgt dieser Faktor 13,5. Das Ergebnis aus dieser Multiplikation wird mit dem vereinbarten Beitragssatz für je 1.000 Euro multipliziert. Der vereinbarte Beitragssatz ist natürlich abhängig von der Gefahrenzone, in der sich das Gebäude befindet, sowie vom Umfang der abgedeckten Gefahren. Außerdem fließt die Bauartklasse des Hauses in die Berechnung ein.
Dadurch, dass es Versicherungsgesellschaften gibt, die andere Berechnungsgrundlagen verwenden, können sich deutliche Abweichungen bei der Beitragsprämie ergeben. Hier kann es sich besonders lohnen, mehrere Vergleichsangebote einzuholen oder einen fachkundigen Makler zu beauftragen.
Tipp: Elementarschäden
Eine gewöhnliche Wohngebäudeversicherung deckt – wie schon von der Hausratversicherung bekannt – im Regelfall keine Elementarschäden ab. Verursacht die auslaufende Waschmaschine einen Wasserschaden, so kommen hier die Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung für den Schaden im Regelfall auf. Dringt aber (Hoch-)Wasser von außen in die Kellerräume ein, hilft als Schutz nur eine Elementarversicherung. Leider gibt es für die Elementarversicherung eine Praxiserfahrung, die ernüchternd in etwa so lautet. Wer in einem erdbebengefährdeten Gebiet, aber nicht an einem Fluss wohnt, erhält vom Versicherer eine Elementarversicherung gegen Hochwasser, aber nicht gegen Erdbeben – und umgekehrt. Wer also wegen der Lage seines Gebäudes einen bestimmten Bedarf auf Elementarschaden-Absicherung hat, ist kaum versicherbar. Wer aber versicherbar ist, der hat seltenst einen Bedarf. Wer einen Bedarf hat, sollte sich um eine Absicherung bemühen – auch dann, wenn die Prämien relativ hoch sein dürften.
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