Private Krankenversicherung
Auswirkungen durch die Einführung des Basistarifes in der PKV
Die PKV muss, nach dem von den Spitzenpolitikern beschlossenen Gesundheitskompromiss, zukünftig einen Basistarif anbieten, der in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Interessenten können von den privaten Krankenversicherungen im Basistarif nicht mehr abgelehnt werden oder nur gegen einen Beitragszuschlag versichert werden.Der Basistarif darf sich von den Prämien nur im Alter und beim Geschlecht unterscheiden, allerdings nie höher sein als die Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diesen Basistarif muss die PKV auch den etwa 300.000 sozial schwachen Bürgern in Deutschland anbieten. Können diese hilfsbedürftigen Betroffenen den monatlichen Beitrag für den Basistarif nicht bezahlen, muss die private Krankenversicherung, auf ihre Kosten einen Nachlass von 50 Prozent gewähren.Außerdem können die Privatversicherten zukünftig ohne größere finanzielle Einbußen die Krankenversicherung wechseln. Dies wird ermöglicht, durch die neue Regelung, dass sie einen Teil ihrer Altersrückstellungen zu der neuen Krankenversicherung mitnehmen dürfen.Beide Punkte werden in der Zukunft die private Krankenversicherung erheblich belasten.
Durch die Mitnahme der Altersrückstellungen müssen die Rückstellungen aufgestockt werden und es bedeutet noch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Auch die Öffnung des Basistarifes für Bundesbürger mit hohem Gesundheitsrisiko, wird zur Erhöhung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung führen. Wie aus Kreisen der privaten Versicherungsunternehmen zu hören ist, wollen sie den in weiten Teilen nicht akzeptablen Gesundheitskompromiss, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stoppen. Die Mitnahme der Altersrückstellungen heute schon, zu einer anderen privaten Krankenversicherung, wird als ein verfassungswidriger Eingriff in bestehende Verträge gesehen. Der Gesundheitsfond, Kernpunkt in der Gesundheitsreform, soll erst zum 1. Januar 2009 eingeführt werden.
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