Private Krankenversicherung
Haben Privatversicherte weniger Einkommen in der Tasche ?
Eine Mitarbeiterin liegt mit 5.000 Euro deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Den Schritt, aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private zu wechseln, hat sie bislang nicht gewagt. Stattdessen ist sie weiter freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert (Beitragssatz in unserem Beispiel 13,9%). Von ihren 5.000 Euro werden 3.562,50 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) für die Berechnung der Krankenversicherungsabgaben herangezogen – dementsprechend bezahlt sie 279,65 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung und nochmals 39,19 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung (inkl. Zuschlag wegen Kinderlosigkeit).
Ihr Arbeitgeber muss für die Kranken– und Pflegeversicherung in etwa nochmals die gleichen Beträge berappen. Als Auszahlungsbetrag verbleiben der Mitarbeiterin noch 2.732,04 Euro pro Monat.
Ein anderer Mitarbeiter verdient das gleiche Bruttogehalt, hat sich aber für das Leistungsangebot einer privaten Krankenversicherung entschieden. Sein Krankenversicherungstarif inkl. Chefarztklausel, Einbettzimmer, weiteren Zusatzleistungen und Krankentagegeld ist ein wahrer Luxustarif. Mit 527,24 Euro Prämie für die private Krankenversicherung gönnt sich dieser Mitarbeiter einen Tarif, der gut 200 Euro über der durchschnittlichen Prämie gewöhnlicher Privattarife liegt. Und auch für die Pflegeversicherung wendet er mit fast 70 Euro fast das Doppelte eines normal privat Krankenversicherten auf. Schlechter gestellt ist er dadurch nicht, denn auch sein Auszahlungsbetrag ist auf den Cent genau der Gleiche wie bei der Kollegin, die gesetzlich Krankenversichert ist.
Möglich ist dies hier, weil er den Zuschuss zu seiner privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung vom Arbeitgeber bezogen auf seine Versicherungsprämie erhält. Da bei gleichbleibendem Aufwand das Leistungsangebot der privaten Krankenversicherer genutzt werden kann, rechnet sich der Wechsel praktisch doppelt.
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