Private Krankenversicherung


Private Krankenversicherung

Hintergrund der Debatte war die Klage von Eltern gewesen, die sechs Kinder ihr Eigen nannten. Privat versicherte Eltern sind nämlich überdurchschnittlich belastet, da sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für die sechs Kinder die Prämien bezahlen müssen. Dem unstrittig höheren Aufwand, so meinten diese Eltern, sollte auch ein höherer Abzugsbetrag (Sonderausgaben) bei der Einkommenssteuer gegenüberstehen. Wird aber der Sonderausgabenabzug an einer Obergrenze, die zudem nicht die Anzahl der Familienmitglieder berücksichtigt, begrenzt, so führt dies bei Großfamilien dazu, dass die Versicherungsprämien nicht existenzabsichernd gestaltet werden können. Mit anderen Worten: Privat versicherte Familien müssten dann einen Billig-Krankenversicherungstarif wählen, um noch innerhalb der Abzugsgrenzen zu liegen. Das wiederum würde aber eine Benachteiligung der Familien darstellen und wäre damit verfassungswidrig.

Der Bundesfinanzhof hat diese Argumentation nachvollzogen. Ein aktuelles Revisionsverfahren wurde deswegen vom BFH ausgesetzt und der ganze Vorgang an das Bundesverfassungsgericht überstellt. Der Verfahren hat zwar einen Bezug auf das Jahr 1997, die Entscheidung dürfte aber nicht vom „Streitjahr“ abhängig sein, sondern auch für andere Steuerjahre maßgeblich sein. Die Entscheidung hat auch im Hinblick auf das im Jahre 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz erhebliche Bedeutung, denn dort wurden die Höchstbeträge nochmals auf 2.400 bzw. 1.500 Euro gemindert. Solche Obergrenzen sind so niedrig, dass sie häufig überschritten werden dürften.

Das Bundesministerium für Finanzen, das für die Steuergerechtigkeit verantwortlich zeichnet, hat bereits reagiert und für diese Fälle die Obergrenzen beim Krankenversicherungs-Sonderabzug vorläufig aufgehoben. (Schreiben vom 16. Februar 2006; IV A 7 – S0338 – 14/06). Durch die Aufnahme in den sogenannten Vorläufigkeitskatalog, ist die beschränkte Abzugsfähigkeit bis zur entgültigen Entscheidung aufgehoben. Betroffene Eltern sollten deswegen alle Krankenversicherungs- kosten als Sonderabzug geltend machen.

Folgt das Bundesverfassungsgericht der Argumentation der Eltern und des Bundesfinanzhofs, was zu vermuten ist, so wird die Privat-Krankenversicherung für Familien mit vielen Kindern lukrativer und bezahlbarer.

Datum: 2006-05-29

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