Lebensversicherung


Sterbegeldversicherung

Die eigene Großmutter hatte eine. 1954 war sie abgeschlossen für ein paar Deutsche Mark im Jahr. 500 DM war die Versicherungssumme. Und als die Großmutter mit 84 Jahren im Jahre 2002 verstarb, da zahlte die Gesellschaft ohne Gezeder 255,65 Euro aus, die gerade einmal für den Leichenschmaus der bescheidenen Anzahl Hinterbliebener ausreichten. Die Rede ist von der Sterbegeldversicherung, die oftmals als ärmliche Kapitallebensversicherung verstanden wird. Die gesamte Zeremonie inklusive Grabstätte kostete übrigens das 25fache der Versicherungssumme. Der Gesellschaft kann man da keinen Vorwurf machen – die Großmutter hat eben viel länger gelebt, als sie selbst gedacht hatte, was auch für die ganze Verwandtschaft letztlich viel wertvoller war.

Doch die Zeiten ändern sich und damit auch die Erwartungen an die Leistungen von Versicherungs- gesellschaften. Wer heutzutage eine Sterbegeldversicherung abschließt, der achtet nicht nur auf eine angemessene Versicherungssumme – so um die 10.000 Euro sollten es schon sein -, sondern der möchte ein Sterbepaket erwerben. Dieser Erwartung kommen viele Gesellschaften entgegen. Sie bieten nicht nur die Versicherung an, sondern auch Zusatzleistungen. Da kann z. B. die Auszahlung der Versicherungssumme davon abhängig gemacht werden, dass die Beerdigung an einem bestimmten Friedhof mit einer bestimmten Zeremonie abgehalten wird. Da kann zu Lebzeiten bereits geregelt werden, welche Art der Bestattung durch welches Bestattungsinstitut durchgeführt werden soll.

Die Kosten die eine Beerdigung können viele Verwandte locker aus der eigenen Tasche aufbringen und sind auf die Sterbegeldversicherung des Verstorbenen oft nicht angewiesen. Hilfreich ist aber, wenn – besonders im Falle großer Trauer – man nicht mit organisatorischem Kram belastet ist. Hat der Verstorbene bereits seine eigene Beerdigung mit Hilfe der Versicherungen zu Lebzeiten organisiert, so ist das eine erhebliche Entlastung im Trauerfall. Gerade darin liegt heute der vorrangige Sinn einer Sterbegeldversicherung, die ansonsten unter dem ausschließlichen Aspekt der reinen Renditebetrachtung immer mäßige Noten bekäme.

Hinzu kommt, dass nicht immer und überall eine heile Welt in der Verwandtschaft besteht. Da ist man sich als älterer Mensch nicht immer so sicher, ob die Verwandtschaft nach dem eigenen Ableben der testamentarisch verfügten Beerdigung folgt. Man könnte ja auch die Sterbegeldversicherung, die im Todesfall ohne Wenn und Aber fällig wird, teilweise anderweitig verwenden. Nicht selten spart die Verwandtschaft dann an der gewünschten Zeremonie, um so die Restsumme aus der Versicherung anderweitig zu verwenden: „Ein Trauerurlaub auf den Seychellen – der Großvater stört sich doch nicht mehr daran…“ Solche unmoralisch strukturierten Menschen hebelt die Sterbegeldversicherung in ihrem Ansinnen immer dann aus, wenn die Versicherungssumme zweckgebunden auf eine bestimmte Bestattung festgelegt wurde. So stellt der Verstorbene sicher, dass die liebe Verwandtschaft auch nach seinem Tode noch einmal nach seiner Nase tanzt. Und das ist ja auch richtig so: Schließlich ist das die letzte Feier des Verstorbenen. Wer also die Sterbegeldversicherung unter Renditeaspekten betrachtet, der missversteht dieses Produkt. Wer sich mit dem Leistungspaket beschäftigt, der sollte sich den kleinen Luxus dieser Police durchaus leisten. Das gilt im Übrigen nicht nur für ältere Menschen, sondern ganz besonders für junge Familienmitglieder (Eltern). Gerade wer mitten aus dem Berufsleben gerissen wird, hinterlässt häufig eine sehr überforderte, trauernde Verwandtschaft. Eine vorab geregelte Bestattung ist da eine erhebliche Erleichterung in dieser angespannten Situation.

Wer dennoch meint, dass es eine Risikolebensversicherung ebenso ausreichend sei, um für die eigene Bestattung Sorge zu tragen, für den sind folgende Unterschiede von Belang: Ab 65 Jahren ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) nicht mehr möglich – eine Sterbegeldpolice kann noch bis längstens zum 80ten Lebensjahr abgeschlossen werden. Bei verschiedenen Vorerkrankungen bleibt nur der Abschluss der Sterbegeldpolice, da die Gesundheitsfragen bei der (RLV) zum Ausschluss führen würden. Sehr wichtig ist auch das Vertragsende: Unfall- und Risikolebensversicherungen enden häufig mit spätestens 70 Jahren. Die Sterbegeldpolice sollte unbefristet sein und dies ist sie im Regelfall auch. Tipp: Einige Versicherer haben in ihren Leistungsbedingungen eine Wartezeit integriert, die sinngemäß besagt, dass der Versicherte erst nach 1-3 Jahren nach Vertragsabschluss eine Leistung erhält oder nur bei Unfalltod. Solche Policen sollte man vermeiden, da der Tod immer überraschend kommt und sich nicht nach den Leistungsbedingungen der Gesellschaften richtet. Dann aber ginge der Versicherte leer aus. Im Übrigen ist es gerade einer der wesentlichen Unterschiede zwischen einer RLV und einer Sterbegeldpolice, dass die Sterbegeldpolice keine Wartezeiten beinhaltet.

Ob man sich durch die Police gleich an ein bestimmtes Bestattungsinstitut, das mit dem Versicherer kooperiert, bindet, muss jeder Kunde für sich selbst entscheiden. Eine solche Bindung kann Vor- und Nachteile haben. Wer seine Beerdigung zu Lebzeiten organisieren möchte, der ist sicherlich auf eine feste Vereinbarung über Umfang und Preis der Beerdigung angewiesen und damit ohnehin an einen Bestatter gebunden. Besonders bei Sterbegeldpolicen mit Bestattungspaketen, macht eine ausführliche Beratung Sinn.

Datum: 2006-05-23

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