Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung - Eine Luxusversicherung, die beruhigt
Die Rechtsschutzversicherung gehört sicherlich nicht zu den elementar wichtigen Versicherungen. Viel bedeutsamer sind die Absicherungen gegen Verlust der Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit), der Schutz der Hinterbliebenen (Risikolebensversicherung) und vor allem die private Haftpflichtversicherung. Dennoch kann eine Rechtsschutzversicherung etwas ungemein Beruhigendes haben: Wann immer ein Klagefreudiger einen ärgern möchte, steht die Rechtschutzversicherung hinter einem. Soweit die Theorie - in der Praxis sind die Angebote sehr vielseitig und nicht jede Rechtschutzversicherung hält, was sie verspricht.
Deswegen sind es vor allem zwei Aspekte, die man sich gründlich überlegen sollte:
- Wozu benötige ich selbst eine Rechtschutzversicherung?
- Wie komme ich zu einer Police, deren Versicherer mir in der Praxis auch wirklich zur Seite steht?
Man muss es gleich vorweg sagen: Wer eine Rechtsschutzversicherung deswegen abschließt, weil er sich davon erhofft, regelmäßig Gott und die Welt zu verklagen, der befindet sich auf dem Holzweg. In der Praxis werden allzu streitige Versicherungsnehmer gerne innerhalb kürzester Zeit wieder vor die Tür gesetzt. Wer aber eine Rechtsschutzversicherung abschließt, um im Falle eines Falles, also einer Klage, professionelle Abwehr betreiben zu können, für den ist dieser Versicherungsschutz empfehlenswert. Für Privatleute empfiehlt sich dann die Absicherung von Berufs-, Verkehrs- und PrivatrechtsschutzPolicen. Wer nicht angestellt ist, braucht eine spezielle Police für Selbstständige.
Am besten erstellt man zusammen mit dem Makler ein Risikoprofil, in dem detailliert die zu versichernden Rechtsschutzfälle benannt werden, und forscht dann nach der besten Police hierzu. Besonders auf besondere Rechtsschutzgebiete muss dabei geachtet werden wie z. B. Mietrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht. Die meisten Anbieter von Rechtsschutzversicherungen erlauben es, dass man bestimmte Bereiche einfließen lässt oder ausklammert. Dementsprechend ergeben sich Rabatte oder Aufschläge auf die Grundprämie.
Damit die Rechtsschutzpolice überhaupt im Streitfall greift, muss sie vor dem Eintreten des Streitfalles abgeschlossen worden sein (manchmal gelten zusätzlich auch noch Wartezeiten von ein paar Monaten).
Daraus ergibt sich der erste Tipp:
- Tipp
Wer sich bereits in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befindet, für den ist der Abschluss einer Police mit Aufnahme des Arbeitsrechts im Regelfall nicht sinnvoll. Sinnvoll wäre es aber, wenn vor (!) einem späteren Arbeitgeberwechsel diese Deckungszusage zur bestehenden Police hinzugefügt werden würde. Ebenso gilt: Wer seine Rechtsschutzpolice dafür verwenden möchte, um z. B. Ansprüche aus dem anderen Versicherungsvertrag (Berufunfähigkeit, private Krankenversicherung) durchzusetzen, der muss spätestens die Deckungszusage zusammen mit dem Abschluss der anderen Police, für die der Rechtsschutz gelten soll, abschließen. - Tipp
Wie eingangs erwähnt, gibt es zwei grobe Klassifizierungen von Versicherungsnehmern bei der Rechtsschutzversicherung: Die Streithähne und die Verteidiger. Die Streithähne haben häufig Policen, bei denen sie ohne Selbstbeteiligung vor Gericht ziehen können. Die Folge: Hier wird mehr geklagt und gestritten, was zu Lasten der Prämienstabilität geht. Versicherungskunden, die die Police im "Verteidigungsfall" nutzen möchten, sind in Tarifen mit Selbstbehalten besser aufgehoben. Bereits Tarife mit geringen Selbstbehalten um 500 Euro pro Fall, führen zu einer wesentlich höheren Preisstabilität der Prämien.
Da es bei der Rechtsschutzversicherung sehr unterschiedliche Angebote und sehr breite Prämien- gestaltungen gibt, empfiehlt es sich auch hier, einen fachkundigen Makler einzuschalten. Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Makler ohnehin die einzig sinnvolle Wahl, da er für Fehlberatungen schadensersatzpflichtig ist und da er in hohem Maße von der Kundenzufriedenheit wählt. Das Interesse der Versicherungsnehmers, eine gute Police zu günstigen Prämien zu erhalten, ist deswegen gerade bei der Rechtsschutzversicherung deckungsgleich mit dem Verkaufsinteresse eines Maklers.
- Autoversicherung
- Baufinanzierung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Finanzdienstleister
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Immobilien
- Investment & Investmentfonds
- Lebensversicherung
- Private Krankenversicherung
- Rürup-Rente
- Rechtsschutzversicherung
- Rente und Rentenversicherung
- Riester-Rente
- Unfallversicherung
- Verschiedenes
- Versicherungsagenturen
- Versicherungsmakler
- Versicherungsvergleich
- Wohngebäudeversicherung
Anzeigen




