Rürup-Rente


Steuern sparen mit der Rente

Altersvorsorge in drei Schichten

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes ruht die Altersversorgung der deutschen Bürger auf drei Schichten: der Basisversorgung, der zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersversorgung sowie den Kapitalanlageprodukten.

Nach dem für die Basisversorgung vorgeschriebenem Muster zählen die gesetzliche Rente und eine Rürup Rente zur Basisversorgung. Diese kann durch die betriebliche Altersversorgung und die „Riester-Rente“ ergänzt werden. Mit der dritten Stufe (den Kapitalanlageprodukten) zu der ab 2005 auch klassische Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Fondspolicen zählen, sollen die Deutschen ihr Vorsorge-Portfolio individuell aufstocken und abrunden.

Ferner gilt für die Rürup Rente das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, nach dem die die spätere Versicherungsleistung zwar ganz oder teilweise der Steuerpflicht unterliegt, jedoch die eingezahlten Beiträge steuerbegünstigt sind. Bereits in diesem Jahr werden die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen einheitlich zu 50% besteuert. Somit wird bspw. ab dem Jahr 2011 ein Neurentner, der eine Durchschnittsrente von ca. 1.180 Euro bezieht, Steuern zahlen müssen. Ab dem Jahr 2040 unterliegen die Rentenleistungen dann vollständig der Steuerpflicht.

Aufwendungen für die Basisversorgung werden künftig bevorzugt

Die Basisversorgung bildet nunmehr den Schwerpunkt der steuerlichen Förderung, weil sie eine Absicherung auf Lebenszeit garantiert. Denn die Aufwendungen für die Basisrente sind im Gegenzug zur Steuerpflicht der Leistungen aus der gesetzlichen Rente und aus der Basisversorgung in hohem Maße begünstigt: Bereits seit 2005 können 60% der Aufwendungen für die Altersvorsorge (von max. 20.000 Euro) von der Steuer abgezogen werden. Die Abzugsfähigkeit der Beiträge erhöht sich schrittweise jedes Jahr bis auf 100% im Jahr 2025. Auch Ehepartner, die gemeinsam veranlagt werden, können den Vorsorgebeitrag doppelt bei der Steuer angeben.

Demzufolge können Versicherungsnehmer während der Einzahlungsphase viel Geld sparen. Haben sie das Rentenalter erreicht, müssen sie allerdings die Rentenleistung versteuern. Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung kann sich unter dem Strich dennoch positiv auswirken. In der Phase der Erwerbstätigkeit führt es de facto zu einer steuerlichen Entlastung für Selbständige und Arbeitnehmer. Der Steuersatz fällt im Rentenalter, also dann wenn die die Leistungen versteuert werden müssen, zudem meist niedriger aus als während des Berufslebens.

Fazit: Die Basisrente lohnt sich

Die Basisrente ist insbesondere für diejenigen steuerlich von Vorteil, die bisher keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu zählen meist Selbständige, die von der neuen Regelung profitieren, besonders weil sie bisher keine steuerliche Förderung für ihre private oder betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen konnten. Auch für Angestellte ist die steuerliche Abzugsfähigkeit vorteilhaft, da Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit keine Anrechnung auf die Grundsicherung erfolgt – die Basisrente ist also „HartzIV“ -resistent. Da die Basisrente im Alter regelmäßige Einkünfte garantiert und das Langlebigkeitsrisiko absichert, ist sie auch als Leibrente eine sinnvolle Maßnahme. Auch kann eine Hinterbliebenenversorgung bei der Basisrente zugunsten von Ehegatten und kindergeldberechtigten Kindern vereinbart werden.

Datum: 2006-03-16

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