Rürup-Rente
So rechnet sich die Rürup-Rente
1. Schicht: Basis-Versorgung
Die Basisversorgung beinhaltet die Gesetzliche Rentenversicherung, den Beamtenpensionen und berufsständige Versorgungswerke (wie z.B. die landwirtschaftliche Alterskasse). Neu hinzugekommen ist die Basis-Rente oder auch: Rürup-Rente.
Alle Beiträge dieser sogenannten ersten Schicht sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar (für Singles bis 20.000 € p.a., für Verheiratete 40.000 € p.a.). Der steuerlich abzugsfähige Anteil steigt jährlich um 2%-Punkte von 50% in 2005 bis auf 100% in 2025.
Aufgrund der steuerlichen Bevorzugung in der Ansparphase sind die späteren Rentenauszahlung voll nachgelagert zu versteuern. Dies geschieht nach Abzug eines individuellen Freibetrags, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet. Wer z.B. 2005 in Rente ging, bekam einen Freibetrag in Höhe von 50% seiner Einkünfte aus Schicht 1 im Jahr des Renteneintritts (also 2005). Für Neu-Rentner sinkt dieser Freibetrag um jährlich 2%-Punkte bis 2020 (bei einem Renteneintrittsjahr 2020 liegt der individuelle Freibetrag also bei nur noch 20% der Einkünfte aus Schicht 1). Bis 2040 verringert sich der Freibetrag dann nurnoch um 1%-Punkt p.a.. Ab 2040 sind alle Renten aus Schicht 1 zu 100% zu versteuern.
Die Vorteile aus Schicht 1 im Überblick:
- steuerliche Förderung sorgt für attraktive Rendite
- Insolvenz- und Hartz IV-Schutz in der Ansparphase
- Selbständige können durch jederzeitige Sonderzahlungen das zu versteuernde Einkommen senken
Als Nachteile bleiben zu erwähnen:
- eine Auszahlung ist nicht in einer Summe, sondern nur als lebenslange Rente ab frühestens dem 60. Lebensjahr möglich
- im Todesfall - wie auch bei der gesetzlichen Rente - ist keine uneingeschränkte Vererbung möglich
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