Betriebliche Altersvorsorge


Reichweite des neuen Pfaendungsschutzes fuer Selbstaendige in der Altersvorsorge

"Es gibt Dinge, die den meisten Menschen unglaublich erscheinen, die nicht Mathematik studiert haben." (Archimedes, Mathematiker, Ingenieur, technischer Berater der Tyrannen von Syrakus)

Datum: 2007-05-26


Facts and Fiction: Bedeutet die Zillmerung eine sichere Arbeitgeberhaftung?

"Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie." (Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, genannt der Eiserne Kanzler)

Datum: 2007-05-23


U-Kassen ohne Insolvenzschutz, bis zu 25 Mrd. Euro Arbeitgeberhaftung

Der Fall "Adkura Unterstützungs-Kasse": Es war einmal eine U-Kasse in Ratingen, heute findet man im Internet nur noch den Insolvenzverwalter, der diese U-Kasse abwickelt. Der Fall ging seinerzeit durch die Presse und heute findet man in Foren die besorgten Fragen der betroffenen Arbeitnehmer. Doch die könnten sich eigentlich beruhigen, denn für ihre Altersversorgung haftet ihr Arbeitgeber statt der U-Kasse. Die Mitglieder der U-Kasse, also die Arbeitgeber, sind darüber gar nicht glücklich. Der Arbeitgeber trägt die sogenannte Ausfallhaftung – ein ausgesprochen teurer bAV-Spass.

Datum: 2007-05-21


Neues Urteil des Landesarbeitsgericht München: Arbeitgeber haftet für Zillmerung

Über 100 Milliarden Potential für Arbeitgeberhaftung durch Entgeltumwandlung. Arbeitgeber dürfen bei betrieblicher Altersversorgung oft "doppelt zahlen". Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts München bestätigt, dass die Verrechnung der Abschlusskosten in den ersten Jahren – insbesondere durch Zillmerung – in der betrieblichen Altersversorgung mit Entgeltumwandlung unzulässig ist. Entsprechende Vereinbarungen sind nichtig und rückabzuwickeln – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer zuvor über die Abschlusskostenverrechung aufgeklärt wurde. In seinen Gründen geht das LAG darüber hinaus davon aus, dass auch andere Formen der Abschlusskostenverrechung – z. B. über die ersten fünf Jahre – aufgrund ihrer zillmerähnlichen Wirkung ebenso unzulässig sind.

Datum: 2007-05-16


Betriebliche Altersversorgung: Erfolgreiche Rückabwicklung mit der Unterstützungskasse

Insbesondere bei der Entgeltumwandlung bietet sich in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) an, eine rückgedeckte Unterstützungskasse (U-Kasse) als Träger zu wählen. Indes sind sich Fachleute darüber einige, dass hierbei zusätzliche Abschluss- und Verwaltungskosten anfallen, die vermeidbar sind. Folge ist die (Teil-)-Nichtigkeit der Verträge !

Datum: 2007-03-22


Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Zeitwertkonten-Modelle (ZWK)

Auch renommierte Anbieter geschlossener Beteiligungen haben ihre Vertriebsmitarbeiter geschult, den Unternehmer anzustiften, sein Geld und das der Mitarbeiter, für private oder betriebliche Altersvorsorge sowie Zeitwertkonten in KG-Anteilen zu investieren. Die Beispiele reichen von Windkraftanlagen bis PrivateEcquity, von Immobilien bis zu Schiffsbeteiligungen. Doch solche Beteiligungen sind gemäß jahrelangen Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG) nicht zur Altersvorsorge geeignet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies nun in seiner aktuellen Entscheidung vom 18.01.2007 (Az. III ZR 44/06) bestätigt.

Datum: 2007-03-22


Betriebliche Altersversorgung: Der Insolvenzschutz in Liechtenstein und der Schweiz

Der Artikel betrachtet am Beispiel der baV - betrieblichen Altersversorgung den Insolvenzschutz in Liechtenstein und der Schweiz und zeigt auf, welche Dinge bei der Einrichtung der baV beachtet werden müssen.

Datum: 2007-03-18


baV-Kein Vermögensschutz bei Insolvenz des Unternehmens durch Treuhand-CTA-Modelle

Die folgende Geschichte hat mit lebenden Initiatoren, "Clearing-Stellen", Versicherern und Vermittlern wirklich absolut nichts zu tun. ähnlichkeiten mit noch lebenden oder schon insol-venten Beteiligten wären rein zufällig und sind hier keinesfalls beabsichtigt.

Für den Unternehmer gilt: "Wer sich auf Verpfändung und Treuhandmodelle zum Insolvenz-schutz von betrieblicher Altersvorsorge, Alterszeitzeit oder Zeitwertkonto verlässt, schaut im Zweifel mit dem sprichwörtlichen Ofenrohr ins bayerische Voralpenland". Wer diese Risiken in der Versorgung nicht erkennen will, verliert im Ernstfall, was er schon hat – nämlich alles! Wer dies nicht glauben mag, lese im Bericht des Deutschen Bundestages (Petitionsausschuß) aus dem Jahre 2005 einfach nach, und in den Akten beim Insolvenzgericht.

Datum: 2007-03-14



Home
Kategorien Übersicht
Einloggen


Anzeigen